- Die ganze Unterkunft gehört Ihnen
- 50 m² groß
- Küche
- WLAN inklusive
- Parkplatz inbegriffen
- Safe
- Heizung
Gelegen 35 km von Messe Ulm und 35 km von Ulmer Münster, bietet die Unterkunft Zwei Zimmer Wohnung mit Küche Übernachtungsmöglichkeiten in Kuchen. Die Unterkunft ist 34 km von Hauptbahnhof Ulm entfernt und hat kostenloses WLAN in der ganzen Unterkunft. Diese Ferienwohnung mit 1 Schlafzimmer ist ausgestattet mit einem Wohnzimmer mit einem ein Flachbild-TV sowie einer voll ausgestatteten Küche. Der nächstgelegene Flughafen ist der Flughafen Stuttgart, 55 km von der Unterkunft Zwei Zimmer Wohnung mit Küche entfernt.
Die Entfernung in der Unterkunftsbeschreibung wurde mit © OpenStreetMap berechnet
Beliebteste Ausstattungen
- WLAN inklusive
- Parkplatz inbegriffen
- Familienzimmer
Gästebewertungen
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Qualitätsbewertung
Umgebung
Ausstattung von: Zwei Zimmer Wohnung mit KücheTolle Ausstattung! 8.8 Punkte
Beliebteste Ausstattungen
- WLAN inklusive
- Parkplatz inbegriffen
- Familienzimmer
ParkmöglichkeitenÖffentliche Parkplätze stehen kostenfrei in der Nähe (Reservierung ist nicht erforderlich) zur Verfügung.
InternetWLAN ist in allen Bereichen nutzbar und ist kostenfrei.
Küche
- Küche
Medien & Technik
- Flachbild-TV
Sonstiges
- Nichtraucherunterkunft (Alle öffentlichen und privaten Bereiche sind Nichtraucherzonen)
- Heizung
- Familienzimmer
Sicherheit
- Rauchmelder
- Zugang mit Schlüssel
- Safe
Gesprochene Sprachen
- Deutsch
- Rumänisch
- Russisch
HausregelnDie Unterkunft Zwei Zimmer Wohnung mit Küche nimmt besondere Anfragen an – im nächsten Schritt hinzufügen!
Richtlinien für Kinder
Kinder jeden Alters sind willkommen.
Fügen Sie Ihrer Suche bitte die Anzahl der Kinder in Ihrer Gruppe und deren Alter hinzu, um die korrekten Preise und Belegungsinformationen zu sehen.
Richtlinien zu Baby- und Zustellbetten
Baby- und Zustellbetten sind in dieser Unterkunft nicht verfügbar.
KleingedrucktesWichtige Informationen für Gäste dieser Unterkunft
In dieser Unterkunft sind weder Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede noch ähnliche Feiern erlaubt.